Vertrag von Fontainebleau

Die Bezeichnung Vertrag von Fontainebleau bezieht sich auf eine Reihe von Verträgen, die im französischen Fontainebleau unterzeichnet wurden:

  • In dem am 30. April 1611 verabschiedeten Vertrag von Fontainebleau wurde eine spanisch-französische Doppelhochzeit zwischen der spanischen Infantin Anna und Ludwig XIII. sowie zwischen dessen Schwester Elisabeth und Annas Bruder, dem späteren spanischen König Philipp IV., vereinbart.
  • Am 30. Mai 1631 schlossen Maximilian I. von Bayern und der französische Kardinal Richelieu im Vertrag von Fontainebleau einen Nichtangriffspakt.
  • Am 23. August 1679 unterzeichneten Dänemark-Norwegen und Schweden mit dem Vertrag von Fontainebleau einen Friedensvertrag, der den Schonischen Krieg beendete. Der Vertrag wurde auf schwedischen Wunsch im Frieden von Lund wiederholt.
  • Am 24. Oktober 1745 schlossen Ludwig XV. von Frankreich und der schottisch-englische Thronprätendent Charles Edward Stuart im Vertrag von Fontainebleau eine militärische Allianz.
  • Am 3. November 1762 unterzeichnete der französische König Ludwig XV. ein Geheimabkommen mit dem spanischen König Karl III. über die Übergabe der französischen Kolonie Louisiana an Spanien.
  • Am 10. Oktober 1807 regelten Frankreich und Österreich durch die Convention von Fontainebleau im Preßburger Frieden offen gebliebene Fragen, insbesondere zur Beendigung der fortgesetzten Besetzung von Teilen Österreichs durch französische Truppen. Braunau kam in österreichische Zivilverwaltung zurück, ebenso Görz. Österreich musste aber den Talweg des Isonzo als Grenze zwischen dem napoleonischen Königreich Italien und Innerösterreich akzeptieren.
  • Am 27. Oktober 1807 beschlossen Napoléon Bonaparte und Karl IV. von Spanien im geheimen Vertrag von Fontainebleau, Portugal zu erobern und zu teilen.
  • Am 11. April 1814 wurde im Vertrag von Fontainebleau Napoleons Verbannung nach Elba festgelegt.
  • Der Vertrag von Paris von 1763 wird manchmal als Vertrag von Fontainebleau bezeichnet.
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