Immaterialität

Die Eigenschaft immateriell (lateinisch immaterialis ‚unstofflich‘, ‚unkörperlich‘, ‚geistig‘) wird je nach Fachgebiet mit unterschiedlichen Bedeutungen belegt.

  • Philosophie der Transzendenz: Hier versteht man (z. B. im Neuthomismus) unter immateriell, was nicht stofflich existiert. Darunter fallen neben Seele bzw. Geist auch übernatürliche geistige Wesenheiten (z. B. Gott, Engel, Weltgeist, Weltvernunft). Ideen im Sinne der platonischen Philosophie (Platonismus) oder der absoluten Idee bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel fallen ebenfalls in die philosophische Kategorie.
  • Naturwissenschaft: immateriell bezeichnet was nicht stofflich ist und aber auch nicht geistig ist (z. B. Energie, Gravitation, Information).
  • In der Rechtswissenschaft wird davon ausgegangen, dass an Immaterialgütern ebenso Rechte bestehen können wie an Sachen. Die Definition des Eigentums fällt bei Immaterialgütern allerdings nicht immer einheitlich und eindeutig aus. Immaterialgüterrechte sind z. B. das Urheberrecht und das Patentrecht.
  • Traduzianismus: Hier wird die Seele als immateriell betrachtet, dies stammt von dem Bischof Gregor von Nyssa und dem Kirchenlehrer Augustinus.
  • In der materialistischen Dialektik versteht man unter immateriell das Gegenteil von materiell, also was unabhängig und außerhalb des Bewusstseins existiert.
  • In der Wirtschaft versteht man unter immateriellen Vermögensgegenständen nicht-physische Vermögenswerte wie den Geschäfts- oder Firmenwert.
  • In der Medienwirtschaft gehören die Medienprodukte zu den immateriellen Gütern.

Siehe auch

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